Jobs & Praktika

Die meisten Geflüchteten sind daran interessiert möglichst schnell eine Arbeit oder Ausbildung zu finden. Wir versuchen den Geflüchteten dabei zu helfen. Sollten Sie eine Stelle (Praktikum, Ausbildung, Job, ...) anbieten können oder Informationen dazu haben würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen würden.

 

Eine bezahlte Arbeit dürfen die Geflüchtete erst nach einem Aufenthalt von mindestens drei Monaten in Deutschland oder nach ihrer Anerkennung als Flüchtling ausüben. Hierfür muss eine Genehmigung bei der Ausländerbehörde eingeholt werden.

 

Es ist den Gemeinden gestattet, die Geflüchteten zur "Gemeinnützigen Arbeit" heranzuziehen. Dann erhalten die Arbeitenden 0,80 € pro Stunde. Außerdem ist es möglich, Geflüchtete als Praktikanten zu beschäftigen. Das unbezahlte Praktikum darf nicht länger als drei Monate dauern (um Ausbeutung vorzubeugen). Wenn Sie nun einen Geflüchteten als Praktikant bei sich beschäftigen möchten, müssen Sie die Gemeinde und das Ausländeramt darüber informieren und ihn bei Ihrer Versicherung anmelden.

 

Es ist auch erlaubt Geflüchtete zu fragen, ob sie sogenannte „Nachbarschaftshilfe“ leisten möchten. Das heißt, einfach mal bei Ihnen im Garten arbeiten, oder andere kleine Arbeiten erledigen. In welcher Form Sie sich für die geleistete Arbeit bei den Geflüchteten revanchieren möchten, ist Ihnen selber überlassen. Natürlich ist diese Arbeit für die Geflüchteten freiwillig!